Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Einmal Busengrapschen ist noch kein Grund für eine fristlose Kündigung. Diskriminierungen, sexuelle Belästigung und Beleidigung von Frauen am Arbeitsplatz gibt es immer wieder. FOCUS Online erklärt ihre Rechte.Von FOCUS-Online-Autorin Maren Christoffer
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